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   BVerwG, 10.05.1955 - I C 52.54   

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BVerwG, 10.05.1955 - I C 52.54 (https://dejure.org/1955,212)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1955 - I C 52.54 (https://dejure.org/1955,212)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1955 - I C 52.54 (https://dejure.org/1955,212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 95
  • NJW 1955, 1530
  • MDR 1955, 588
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde

    Sie bildet nur ein unselbständiges Element der von der zuständigen Behörde zu treffenden Entscheidung und braucht im Rechtsstreit gegen die angefochtene Entscheidung auf ihre Berechtigung nur dann gesondert untersucht zu werden, wenn die zur Entscheidung berufene Behörde ihren Verwaltungsakt allein mit der Ablehnung eines entsprechenden Vorschlags des Jugendamtes begründet hat (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1954 [BVerwGE 1, 169], vom 10. Mai 1955 [BVerwGE 2, 95] und vom 28. Mai 1963 [BVerwGE 16, 116 und 133]; vgl. auch Heinze, VerwArch. Bd. 52, 159 ff., 275 ff., insbes. 278 f., 297 ff.; Heinze, Urteilsanmerkung in DÖV 1962, 834 ff. mit weiteren Nachw.; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. § 42 Anm. 56; a.A. Frischmann/Weingart in DÖV 1962, 721 [724] mit weiteren Nachweisen; Ule, Verwaltungsgerichtsordnung § 42 Anm. IV 1 g mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1958 - I C 77.57

    Rechtsmittel

    Er vertritt in der Revisionsinstanz unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 (BVerwGE 2, 95) die Ansicht, daß auch der Ehrengerichtshof kein besonderes Gericht sei, weil das Gesetz nicht die Mitwirkung von Vorstandsmitgliedern der Anwaltskammern bei den ehrengerichtlichen Entscheidungen ausgeschlossen habe.

    Der Senat hat dies bisher nur für Fälle ausgesprochen, in denen, im objektiven Verfahren nach § 18 Abs. 2 RAO BZ in Zulassungsangelegenheiten entschieden worden war(Urteile vom 10. Mai 1955 - BVerwG I C 52.54 - [BVerwGE 2, 95] undvom 8. Mai 1958 - BVerwG I C 166.54 -).

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
  • BVerwG, 10.07.1958 - I C 181.55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Mai 1955 (BVerwGE 2, 95) ausgesprochen, daß der Justizverwaltung damit auch die Verantwortung für diese Entscheidung auferlegt worden ist, und daß ihre in § 12 Satz 3 a.a.O. vorgesehene Bindung an die Zustimmung des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer sie nicht von der Verpflichtung befreit, selbst zu prüfen und zu entscheiden, ob die vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer geltend gemachten Versagungsgründe im Gesetz eine Grundlage finden.

    Ihre Aufhebung könnte gleichwohl unterbleiben, wenn der vom Berufungsgericht festgestellte Sachverhalt ergeben sollte, daß die rechtlichen Voraussetzungen für die Versagung der Zulassung auf Grund des § 16 Nr. 2 oder 3 RAO BZ gegeben sind, insbesondere, daß der Vorstand bei seinem Widerspruch gegen die Zulassung des Klägers in Ausübung des ihm insoweit anvertrauten Ermessens fehlerfrei im Sinne des Gesetzes gehandelt hat (BVerwGE 2, 95).

  • BVerwG, 23.01.1961 - II C 129.59

    Rechtsmittel

    Der Widerspruch des Personalgutachterausschusses nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 Nr. 3 des Zweiten Bundesgrenzschutzgesetzes hat rechtlich selbständige Bedeutung, er äußert Rechtswirkungen gegenüber dem Betroffenen auch ohne Bekanntgabe an diesen und unterscheidet sich dadurch von behördlichen Entscheidungen, die lediglich im internen Verwaltungsbereich am Zustandekommen der von einer anderen Behörde nach außen zu treffenden Maßnahme derart mitwirken, daß sie rechtlich unselbständig bleiben, wie es das Bundesverwaltungsgericht für das Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Frage der Zulassung eines Rechtsanwalts nach der Rechtsanwaltsordnung für die Britische Zone vom 10. März 1959 (VOBl. BZ S. 80) und für die Zustimmung der Bankenaufsichtsbehörde zur Genehmigung der Umwandlung einer Sparkassennebenzweigstelle in eine Hauptzweigstelle durch die Kommunalaufsichtsbehörde entschieden hat (BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; Urteil vom 10. Juli 1958 - BVerwG I C 195.56 -, DÖV 1959, 61 und NJW 1959, 590).
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des

    Bei der Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft handelt es sich, wie der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Juni 1954 (BVerwGE 1, 169) und vom 10. Mai 1955 - BVerwG I C 52.54 - ausgesprochen hat, um einen Verwaltungsakt, der vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann.
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 9/60

    Bindung an frühere Entscheidungen in Zulassungs- und Ehrengerichtsverfahren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in mehreren Entscheidungen den Ehrengerichtshof bei der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der britischen Zone nicht als ein staatliches Gericht im Sinne des Grundgesetzes erachtet (s. BVerwGE 2, 95 ff = NJW 1955, 1530; NJW 1958, 1696 Nr. 25, 26).
  • BVerwG, 25.04.1956 - I C 220.55

    Rechtsmittel

    Auf die Berufung des Klägers hob das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Urteil vom 15. November 1955 in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 (BVerwGE 2, 95) die angefochtenen Bescheide des Beklagten auf, weil dieser sich rechtsirrig an die Stellungnahme des Beigeladenen gebunden erachtet und nicht in eigener Verantwortung geprüft habe, ob diese Stellungnahme dem Gesetz entspreche.
  • BVerwG, 02.07.1960 - I CB 129.59

    Landesberufsgericht i.S.d. § 20 Gesetz über die öffentliche Berufsvertretung der

    Das Landesberufsgericht für Zahnärzte weist eine Reihe von Kriterien auf, nach denen ihm nach der Rechtsprechung des Senats, insbesondere nach seinen Entscheidungen vom 10. Mai 1955 (BVerwGE 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 52/54]), 8. Mai 1958 - BVerwG I C 166.54 - (NJW 1958 S. 1697) und 26. Juni 1958 - BVerwG I C 77.57 - (NJW 1958 S. 1696) die Eigenschaft eines Gerichts im Sinne des Grundgesetzes zuzuerkennen ist.
  • BVerwG, 23.01.1958 - I C 89.57

    Rechtsmittel

    In dieser Entscheidung und in einer weiteren Entscheidung vom 10. Mai 1955 (BVerwGE 2, 95) hat der Senat weiter ausgeführt, daß die Justizverwaltung allein die Verantwortung für eine die Zulassung aussprechende oder ablehnende Entscheidung trägt und daß sie deshalb verpflichtet ... ist, ein ablehnendes Gutachten des Kammervorstandes daraufhin zu prüfen, ob dessen Ablehnung im Gesetz ihre Grundlage findet.
  • BVerwG, 24.05.1960 - I C 60.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.05.1957 - I B 3.57

    Entziehung der Rechtsanwaltszulassung wegen nicht ausgeübter

  • BVerwG, 11.06.1956 - I C 220.55

    Zulässigkeit einer Revision in Sachen Wiederzulassungantrag als Rechtsanwalt -

  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 166.54

    Einordnung der Entscheidungen der Ehrengerichte bei den Rechtsanwaltskammern der

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 32.57

    Rechtsmittel

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